Willkommen bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung. Im Auftrag des Bundes fungiert sie als Auffangbecken und Sicherheitsnetz der 2. Säule. Als einzige Pensionskasse in der Schweiz nimmt sie ausnahmslos jeden anschlusswilligen Arbeitgeber und jede anschlusswillige Einzelperson auf, sofern diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
FZK
Freizügigkeitskonten
Wir verwalten Ihre Freizügigkeitsleistung: von Ihrem Austritt aus der Pensionskasse bis zu Ihrem Wiedereintritt oder bis zur Fälligkeit Ihrer Freizügigkeitsleistung.
BVG
Berufliche Vorsorge
Wir versichern das Personal von Arbeitgebern sowie Einzelpersonen im Falle einer freiwilligen Versicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge.
ALV
Arbeitslosenversicherung
Wir versichern automatisch alle arbeitslosen Personen gegen die Risiken Invalidität und Tod, solange sie ein Taggeld der Arbeitslosen-versicherung beziehen.
WAK
Wiederanschlusskontrolle
Wir kontrollieren, ob ein Arbeitgeber mit BVG-pflichtigem Personal sich nach der Auflösung des Anschlussvertrages wieder bei einer Pensionskasse angeschlossen hat.
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