Auftrag
Im Rahmen der beruflichen Vorsorge für Arbeitslose hat die Stiftung Auffangeinrichtung BVG folgende Aufgaben:
Obligatorische Versicherung
Die Stiftung Auffangeinrichtung versichert arbeitslose Personen obligatorisch gegen die Risiken Invalidität und Tod, solange sie von der Arbeitslosenversicherung Taggelder beziehen.
Zur Finanzierung werden 1,5% Prämien erhoben, jeweils zur Hälfte zu Lasten der betroffenen Person und zu Lasten des ALV-Ausgleichsfonds.
Freiwillige Versicherung
Arbeitslosen Personen mit Taggeldbezug bietet die Stiftung Auffangeinrichtung verschiedene Möglichkeiten, ihre Altersvorsorge neben der obligatorischen Risikoversicherung auf freiwilliger Basis fortzuführen.
Erhält eine arbeitslose Person keine Taggelder, kann sie sich zusätzlich freiwillig gegen die Risiken Invalidität und Tod versichern.

Kontakt
Stiftung
Auffangeinrichtung BVG
Risikoversicherung für Arbeitslose (ALV)
Postfach
8036 Zürich
Tel. +41 41 799 75 75
Fax +41 44 468 23 97
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