Todesfall
Verstirbt eine arbeitslose Person, die Taggelder oder eine Invalidenrente der obligatorischen Versicherung für Arbeitslose bezieht, können ihre Hinterbliebenen Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen geltend machen.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Hinterlassenenleistungen mit Angaben zur Auszahlungsstelle (Bankverbindung) und zur Quellensteuerpflicht
- Ärztliches Zeugnis zur Todesursache
- Kopie des Todesscheins und des Erbenverzeichnisses
- Kopie des aktualisierten Familienbüchleins bzw. Partnerschaftsnachweises
- Wenn die verstorbene Person Kinder hatte, die älter als 18 Jahre und noch in Ausbildung sind: Ausbildungsnachweise für die Kinder
- Kopie der AHV-Verfügung
- Bei entsprechender Leistungspflicht: Kopie der Verfügung des Unfall- bzw. Militärversicherers
- Für Anspruchsberechtigte aus früherer Ehe bzw. früherer eingetragener Partnerschaft: Kopie des Scheidungsurteils bzw. der Auflösungserklärung und Kopie der AHV-Verfügung zum Anspruch auf Hinterlassenenleistungen
Informationen zu den Leistungen für Hinterlassene finden Sie unter > ALV/Obligatorisch Versicherte/Leistungsübersicht.
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Stiftung
Auffangeinrichtung BVG
Risikoversicherung für Arbeitslose (ALV)
Postfach
8050 Zürich
Tel. +41 41 799 75 75
Fax +41 44 468 23 97
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