Arbeitgeber
Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden in der beruflichen Vorsorge versichern. Ein Arbeitgeber kann eine juristische Person sein oder eine natürliche Person, die zum Beispiel Hausangestellte beschäftigt.
Einzelpersonen
Eine Einzelperson ist eine natürliche Person. Sie kann bei einem Arbeitgeber versichert sein oder sich freiwillig versichern, wenn sie nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge angeschlossen ist.
Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf Ihre häufigsten Fragen.
Reglemente
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Reglemente.
Über uns
Zurzeit bearbeiten wir mit rund 67 Mitarbeitenden einen aktiven Bestand von 17'929 Verträgen.
(Stand 31.12.2016)
Dienstleistungen

Kontakt
Stiftung
Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
Postfach
8050 Zürich
Tel. +41 41 799 75 75
Fax Kundendienst
+41 44 468 23 96
Fax Leistungsdienst
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Fax Inkasso
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