Barauszahlung
In verschiedenen Konstellationen können Sie sich Ihre Freizügigkeitsleistung bzw. Ihr Altersguthaben bar ausbezahlen lassen. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
Ich beende mein derzeitiges Arbeitsverhältnis und nehme eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllte Austrittsmeldung
- aktuell datierte Bestätigung Ihrer AHV-Ausgleichskasse (im Original), dass Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen (Handelsregisterauszug können wir leider nicht akzeptieren)
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code) im Formular Übertragung der Freizügigkeitsleistung
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Unterschrift auf dem Formular Übertragung der Freizügigkeitsleistung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Ich habe meine freiwillige Versicherung als Selbstständigerwerbender gekündigt.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllte Austrittsmeldung
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code) im Formular Übertragung der Freizügigkeitsleistung
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Unterschrift auf dem Formular Übertragung der Freizügigkeitsleistung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Ich verlasse die Schweiz endgültig.
In welchem Umfang Sie Ihre Freizügigkeitsleistung beim Wegzug aus der Schweiz beziehen können, hängt davon ab, in welches Land Sie ziehen wollen:
- Wenn Sie in ein EU/EFTA-Land auswandern und dort der Sozialversicherungspflicht unterliegen, können Sie sich nur den überobligatorischen Teil Ihres Altersguthabens auszahlen lassen (die Höhe des Betrags finden Sie in Ihrem Persönlichen Ausweis). Ab dem 01.01.2017 für Kroatien gültig.
- In den anderen Fällen können Sie Ihr gesamtes Altersguthaben beziehen
Für eine Auszahlung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Abmeldebescheinigung der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code) im Formular Übertragung der Freizügigkeitsleistung
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Unterschrift auf dem Formular Übertragung der Freizügigkeitsleistung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Ich bin Arbeitnehmer, und meine Freizügigkeitsleistung ist geringer als mein Jahresbeitrag zur beruflichen Vorsorge.
In diesem Fall ist eine Barauszahlung Ihrer Freizügigkeitsleistung möglich.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code) im Formular Übertragung der Freizügigkeitsleistung
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Unterschrift auf dem Formular Übertragung der Freizügigkeitsleistung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Bitte beachten Sie:
- Auszahlungen ab CHF 5'000.00 melden wir vorschriftsgemäss der Steuerbehörde.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung im Ausland haben, wird bei Auszahlungen ab CHF 1'000.00 die Quellensteuer erhoben.
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