Wohneigentumsförderung
Für die Finanzierung von Wohneigentum mit Vorsorgegeldern gelten folgende Grundsätze:
- Das Objekt ist ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, in dem/der Sie selbst wohnen.
- Die vorbezogene bzw. verpfändete Summe beträgt mindestens CHF 20'000.00 (ausser beim Erwerb von Anteilsscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft).
- Ein Vorbezug kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden.
- Ab dem 50. Altersjahr kann nur noch ein Teil des Vorsorgevermögens verwendet werden.
- Vorbezug bzw. Verpfändung sind bis spätestens 3 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter möglich.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Vorsorgevermögen für Wohneigentum zu nutzen. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
Ich möchte einen Teil meines Altersguthabens für den Kauf eines Wohnobjekts vorbeziehen.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag für Vorbezug Wohneigentum (WEF)
- Aktuellen Auszug aus dem Grundbuch oder
- Kopie des beurkundeten Kaufvertrags der Liegenschaft und
- Kopie des Werkvertrags und
- Kopie des Hypothekarvertrags
Bitte beachten Sie:
- Die Auszahlung des Vorbezugsbetrags findet erst nach Prüfung sämtlicher Unterlagen und der Bezahlung der unten erwähnten Gebühren statt. Die Abwicklung eines Vorbezuges kann längere Zeit in Anspruch nehmen, daher bitten wir Sie, Ihr Gesuch möglichst früh einzureichen.
- Die Gebühren betragen CHF 300 für den Vorbezug. Die Rechnung werden wir Ihnen nach Eingang Ihrer Unterlagen zuschicken.
- Auszahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung unterliegen der Besteuerung zu einem gesonderten Steuersatz. Wir melden Ihren Vorbezug vorschriftsmässig der Steuerbehörde. Wenn Sie im Ausland wohnen, wird eine Quellensteuer erhoben.
- Für das Melden des Vorbezugs an das Grundbuchamt verwenden Sie bitte das Meldeformular "Veräusserungsbeschränkung"
Ich möchte einen Teil meines Altersguthabens für den Kauf eines Wohnobjekts verpfänden.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag zur Verpfändung des Altersguthabens
- Aktuellen Auszug aus dem Grundbuch oder
- Kopie des beurkundeten Kaufvertrags der Liegenschaft und
- Kopie des Werkvertrags
Bitte beachten Sie:
- Die Bestätigung der Verpfändung stellen wir erst nach der Prüfung sämtlicher Unterlagen und Bezahlung der unten erwähnten Gebühren aus. Die Abwicklung einer Verpfändung kann längere Zeit in Anspruch nehmen, daher bitten wir Sie, Ihr Gesuch möglichst früh einzureichen.
- Die Gebühren betragen CHF 100 für die Verpfändung. Die Rechnung werden wir Ihnen nach Eingang Ihrer Unterlagen zuschicken.
Ich möchte einen Teil meines Altersguthabens zur Amortisation einer bestehenden Hypothek vorbeziehen.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag für Vorbezug Wohneigentum (WEF)
- Aktuellen Auszug aus dem Grundbuch
- Kopie des Hypothekarvertrags
Bitte beachten Sie:
- Die Auszahlung des Vorbezugsbetrags findet erst nach Prüfung sämtlicher Unterlagen und der Bezahlung der unten erwähnten Gebühren statt. Die Abwicklung eines Vorbezuges kann längere Zeit in Anspruch nehmen, daher bitten wir Sie, Ihr Gesuch möglichst früh einzureichen.
- Die Gebühren betragen CHF 300 für den Vorbezug. Die Rechnung werden wir Ihnen nach Eingang Ihrer Unterlagen zuschicken.
- Auszahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung unterliegen der Besteuerung zu einem gesonderten Steuersatz. Wir melden Ihren Vorbezug vorschriftsmässig der Steuerbehörde. Wenn Sie im Ausland wohnen, wird eine Quellensteuer erhoben.
- Für das Melden des Vorbezugs an das Grundbuchamt verwenden Sie bitte das Meldeformular "Veräusserungsbeschränkung"
Ich möchte einen Teil meines Altersguthabens zum Erwerb von Anteilscheinen bei einer Wohnbaugenossenschaft vorbeziehen.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag für Vorbezug Wohneigentum (WEF)
- Anteilscheine im Original
- Kopie des Mietvertrags
- Einzahlungsschein für die Überweisung an die Wohnbaugenossenschaft
Bitte beachten Sie:
- Die Auszahlung des Vorbezugsbetrags findet erst nach Prüfung sämtlicher Unterlagen und der Bezahlung der unten erwähnten Gebühren statt. Die Abwicklung eines Vorbezuges kann längere Zeit in Anspruch nehmen, daher bitten wir Sie, Ihr Gesuch möglichst früh einzureichen.
- Die Gebühren betragen CHF 300 für den Vorbezug. Die Rechnung werden wir Ihnen nach Eingang Ihrer Unterlagen zuschicken.
- Auszahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung unterliegen der Besteuerung zu einem gesonderten Steuersatz. Wir melden Ihren Vorbezug vorschriftsmässig der Steuerbehörde. Wenn Sie im Ausland wohnen, wird eine Quellensteuer erhoben.

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