Obligatorisch Versicherte
Wenn Sie Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen, sind Sie obligatorisch gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert.
Freiwillig Versicherte
Sie können sich freiwillig weiterversichern, wenn Sie aus der obligatorischen Versicherung bei Arbeitslosigkeit ausgeschieden sind oder wenn Sie Ihre obligatorische Vorsorge ergänzen wollen.
Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf Ihre häufigsten Fragen.
Reglemente
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Reglemente
Über uns
Zurzeit bearbeiten wir mit rund 67 Mitarbeitenden einen aktiven Bestand von 17'929 Verträgen.
(Stand 31.12.2016)
Contact
Stiftung
Auffangeinrichtung BVG
Risikoversicherung für Arbeitslose (ALV)
Postfach
8050 Zürich
Tel. +41 41 799 75 75
Fax +41 44 468 23 97
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