Anmeldung
Während Ihrer Arbeitslosigkeit haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig zu versichern. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
1) Ich beziehe Taggelder von der Arbeitslosenversicherung und möchte nun Folgendes:
Ich will meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen.
Als Bezüger von Taggeldern sind Sie obligatorisch gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert.
Im Vorsorgeplan WO können Sie Ihre Altersvorsorge (Sparprozess) gemäss BVG freiwillig weiterführen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter > BVG/Einzelpersonen/Anmeldung beim Thema Ich bin aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden und möchte meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen.
Bitte beachten Sie:
- Die obligatorische Vorsorge für arbeitslose Personen endet spätestens 30 Tage nach dem Ausscheiden aus der Arbeitslosenversicherung.
- Der Antrag für eine freiwillige Weiterversicherung muss spätestens 90 Tage nach dem Ende der Taggeldzahlungen bei uns eingegangen sein.
2) Ich erhalte keine Taggelder von der Arbeitslosenversicherung und möchte nun Folgendes:
Ich will meine Risikoversicherung freiwillig weiterführen.
Im Vorsorgeplan WR können Sie sich freiwillig gegen die Risiken Invalidität und Tod versichern, wenn Sie aus der obligatorischen Versicherung für Arbeitslose ausscheiden. Die versicherten Leistungen entsprechen den Risikoleistungen gemäss BVG. Es sind keine Altersleistungen versichert.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter > BVG/Einzelpersonen/Anmeldung beim Thema Ich bin aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden und möchte meine Risikoversicherung freiwillig weiterführen.
Ich will meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen.
Im Vorsorgeplan WO können Sie Ihre Altersvorsorge (Sparprozess) gemäss BVG freiwillig weiterführen.
Es werden keine Risikoleistungen versichert.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter > Link auf BVG/Einzelpersonen/Anmeldung beim Thema Ich bin aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden und möchte meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen.
Ich will meine gesamte berufliche Vorsorge freiwillig weiterführen.
Um die gesamte obligatorische Vorsorge (das heisst Risikoversicherung und Sparprozess) freiwillig weiterzuführen, können Sie dem Plan WG beitreten.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter > BVG/Einzelpersonen/Anmeldung beim Thema Ich bin aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden und möchte sie im gleichen Umfang weiterführen.
Bitte beachten Sie:
- Arbeitslose Personen, die keine Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen, können sich innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach dem Ende des letzten Arbeitsverhältnisses freiwillig weiterversichern.
Weitere Informationen

Kontakt
Stiftung
Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
Postfach
8050 Zürich
Tel. +41 41 799 75 75
Fax Kundendienst
+41 44 468 23 96
Fax Leistungsdienst
+41 44 468 23 97
Fax Inkasso
+41 44 468 23 98
Fax Anschlusskontrolle
+41 44 468 23 99
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