Kündigung
Wenn Sie Ihre freiwillige Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG kündigen wollen, senden Sie uns bitte rechtzeitig Ihre unterzeichnete Kündigung sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Austrittsmeldung für freiwillige Versicherung.
Bitte beachten Sie dabei:
Dieser Anschluss kann von jeder Partei unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Vorbehalten bleibt die sofortige Kündigung des Anschlusses durch die Stiftung, wenn die versicherte Person mit der Beitragszahlung in Verzug ist.
Für die Verwendung der Freizügigkeitsleistung füllen Sie bitte das Formular Übertragung der Freizügigkeitsleistung aus.
Wie Sie für eine Barauszahlung vorgehen müssen, lesen Sie unter > Einzelpersonen / Barauszahlung.
Meldeformulare

Kontakt
Stiftung
Auffangeinrichtung BVG
Zweigstelle Deutschschweiz
Postfach
8036 Zürich
Tel. +41 41 799 75 75
Fax Kundendienst
+41 44 468 23 96
Fax Leistungsdienst
+41 44 468 23 97
Fax Inkasso
+41 44 468 23 98
Fax Anschlusskontrolle
+41 44 468 23 99
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