Todesfall
Verstirbt eine versicherte Person, können die Hinterbliebenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge geltend machen.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Todesfallmeldung
- Ärztliches Zeugnis zur Todesursache
- Kopie des Todesscheins und des Erbenverzeichnisses
- Kopie des aktualisierten Familienbüchleins bzw. Partnerschaftsnachweises
- Wenn die verstorbene Person Kinder hatte, die älter als 18 Jahre und noch in Ausbildung sind: Ausbildungsnachweise für Kinder
- Wenn die verstorbene Person geschieden war: Kopie des Scheidungsurteils
- Wenn die verstorbene Person in aufgelöster Partnerschaft gelebt hat: Kopie der Auflösungserklärung
Informationen zu den Leistungen für Hinterbliebene finden Sie unter > Einzelpersonen / Leistungsübersicht.
Bitte beachten Sie: Leistungen für Hinterlassene werden nur fällig, wenn der für Sie gültige Vorsorgeplan dies vorsieht.
Weitere Informationen

Kontakt
Stiftung
Auffangeinrichtung BVG
Zweigstelle Deutschschweiz
Postfach
8036 Zürich
Tel. +41 41 799 75 75
Fax Kundendienst
+41 44 468 23 96
Fax Leistungsdienst
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Fax Inkasso
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Fax Anschlusskontrolle
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