Auftrag
Wir versichern die obligatorische berufliche Vorsorge für Arbeitgeber, die sich keiner anderen Vorsorgeeinrichtung anschliessen können. Darüber hinaus können sich Einzelpersonen, die nicht dem BVG unterstehen, freiwillig bei uns versichern.
Obligatorische Versicherung für Arbeitgeber
Die Auffangeinrichtung stellt sicher, dass alle Arbeitnehmer in der obligatorischen beruflichen Vorsorge versichert sind. Dazu bieten wir Folgendes:
- Möglichkeit für Arbeitgeber, sich bei Aufnahmeverweigerung anderer Vorsorgeeinrichtungen unserer Stiftung anzuschliessen.
- Zwangsanschluss von Arbeitgebern an unsere Stiftung, wenn sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur beruflichen Vorsorge nicht nachkommen.
Freiwillige Versicherung für Einzelpersonen
Unterstehen einzelne Personen nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge, können sie sich bei uns freiwillig versichern. Zu diesem Personenkreis gehören zum Beispiel folgende Personen.
- Selbstständigerwerbende, die nicht als Angestellte im eigenen Unternehmen tätig sind und daher nicht dem BVG unterstehen (Inhaber einer Einzelfirma).
- Personen, die für mehrere Arbeitgeber tätig sind.
- Personen, die im Ausland arbeiten.
- Arbeitnehmer, die zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit aus der beruflichen Vorsorge ausscheiden und diese trotzdem weiterführen möchten.

Kontakt
Stiftung
Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
Postfach
8050 Zürich
Tel. +41 41 799 75 75
Fax Kundendienst
+41 44 468 23 96
Fax Leistungsdienst
+41 44 468 23 97
Fax Inkasso
+41 44 468 23 98
Fax Anschlusskontrolle
+41 44 468 23 99
> Wegbeschreibung