Durchführbarkeitserklärung Teilung bei Scheidung
Damit wir die Durchführbarkeit Teilung bei Scheidung prüfen können, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Durchführbarkeit Teilung bei Scheidung/Auflösung der Partnerschaft
- Kopie Ihrer AHV-Karte
- Bestätigung des Gerichts über das Datum der Einleitung des Scheidungsverfahrens
Bitte beachten Sie:
- Bei einer Scheidung/Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wird das während der Dauer der Ehe/der eingetragenen Partnerschaft angesparte Guthaben geteilt. Sie benötigen die Durchführbarkeitserklärung und die Angaben, damit das Gericht die Berechnung vornehmen kann.
Meldeformulare
> Durchführbarkeit Teilung bei Scheidung / Auflösung der Partnerschaft

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