Überweisung an eine Freizügigkeitsstiftung
Bitte beachten Sie: Die Überweisung ist nur zur Eröffnung eines Freizügigkeitskontos oder einer Freizügigkeitspolice im Rahmen der 2. Säule möglich. Ein Übertrag auf ein Konto der Säule 3a ist nicht erlaubt.
Freizügigkeitskonto
Bitte senden Sie uns zur Überweisung auf Ihr Freizügigkeitskonto folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto
- Kopie Ihrer AHV-Karte
- Kopie des Eröffnungsantrags für Ihr neues Freizügigkeitskonto
- Einzahlungsschein des Freizügigkeitskontos
Eventuell benötigen wir weitere Angaben und Dokumente. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.
Freizügigkeitspolice
Bitte senden Sie uns zur Überweisung auf Ihre Freizügigkeitspolice folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Überweisung auf eine Freizügigkeitspolice
- Kopie Ihrer AHV-Karte
- Einzahlungsschein Ihrer Freizügigkeitspolice
Eventuell benötigen wir weitere Angaben und Dokumente. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.
Meldeformulare
Weitere Informationen

Kontakt
Stiftung
Auffangeinrichtung BVG
Freizügigkeitskonten
Postfach
8050 Zürich
Tel. +41 41 799 75 75
Mo-Fr
08:00 bis 12:00
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