Anmeldung
Sie haben als Unternehmen mit BVG-pflichtigem Personal die Möglichkeit, sich bei der Sammelstiftung BVG anzuschliessen.
Wiederanschluss
Sie beschäftigen BVG-pflichtiges Personal und haben sich ohne Unterbruch unmittelbar nach der Auflösung des bisherigen Anschlussvertrages einer neuen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen.
Zwangsanschluss
Sie beschäftigen BVG-pflichtiges Personal und haben sich nicht unmittelbar nach der Auflösung des ausgelaufenen Anschluss-vertrages einer neuen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen.

Kontakt
Stiftung
Auffangeinrichtung BVG
Wiederanschlusskontrolle
Postfach
8036 Zürich
Tel.: +41 44 468 22 21
Fax: +41 44 468 22 97
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